Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen der ROPA LV GmbH
1100 Wien Triesterstrasse 153
1. Geltung 1.1.Sämtliche unsere Rechtsgeschäfte, Lieferungen, sonstige Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass wir bereits jetzt Widerspruch gegen sämtliche abweichende Regelungen in einer Bestellung oder in sonstigen Geschäftspapieren des Kunden erheben. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für E-Liquids (gemäß § 10 Tabakmonopolgesetz, im Folgenden TabMG) und Basen sowie unsere Dienstleistungen.
2. Vertragsabschluss (Bestellung) 2.1. für E-Liquid Bestellungen können an uns wie folgt übermittelt werden:
2.1.1. durch unseren Onlineshop,
2.1.2. durch telefonische Bestellung;
2.1.3. schriftlich per E-Mail
2.1.4. persönlich in unseren Geschäftsräumen;
2.2. für Basen und Dienstleistungen
2.2.1. Unsere Angebote und Preislisten für E-Liquids und Basen sind unverbindlich und freibleibend. Sollte die Bestellung nicht nach den Bestimmungen gemäß Punkt 2.1. (Bestellung für E-Liquids) erfolgen, kommen Vertragsabschlüsse erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder eine von uns gesetzte Erfüllungshandlung (zB Auslieferung/Versendung der Ware) zustande. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben, sofern von uns nicht gegenüber dem Kunden offengelegte Spezialvollmachten erteilt wurden.
3. Preise
3.1. für E-Liquids und Basen
Die von uns ausgegebenen Preislisten für E-Liquids und Basen enthalten Nettopreise und Unverbindliche Preisempfehlungen. Der Lieferpreis ist ein Nettopreis ohne Mehrwertsteuer inklusive Monopolverwaltungsabgabe.
3.1.1. Alle von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (€), exklusive Umsatzsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ab Auslieferungslager, ohne Nebenspesen. Kosten für Verpackung, Versand, Zoll und sonstige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Transport erfolgt auf Rechnung des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, für die Ware eine Transportversicherung abzuschließen.
3.1.2. Allfällige Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., berechtigen uns, die Preise entsprechend zu erhöhen. Dem Unternehmer steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu.
4. Lieferung
4.1. für E-Liquids und Basen
4.1.1. Die Lieferung der Ware erfolgt auf unsere Gefahr an den Standort des Kunden mittels Paketdienst, Spedition, Post oder durch Zustellung von uns.
4.1.2. Bei Lieferung an einen anderen Zustellort geht die Gefahr mit der Ablieferung an diesem Ort an den Kunden über.
4.1.3. Bei Selbstabholung durch den Kunden geht die Gefahr sofort auf den Kunden über. 4.1.4. Für Kleinstmengen (unter € 200,00) kann ein Zuschlag von bis zu € 10,00 verrechnet werden.
4.1.5. Teillieferungen sind zulässig.
4.1.6. Wir liefern E-Liquids und Basen nur nach Maßgabe der bei uns vorhandenen Bestände. Lieferbar sind in der Regel alle Artikel, die in der Preisliste verzeichnet sind. Die Lieferfrist beträgt maximal 2 Wochen ab Bestellungseingang, ausgenommen bei Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten.
4.1.7. Die Übernahme der gelieferten Waren ist vom Kunden oder einer von ihm bevollmächtigten Person zu bestätigen.
4.2. für OEM Prdoukte
4.2.1. Die Lieferfrist beträgt maximal drei Wochen ab Bestelldatum. Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht, bevor alle zur Erfüllung unserer Verpflichtungen erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden (im Folgenden Vorleistungen) von uns als bei uns eingelangt bestätigt wurden. Bei Verzug mit vereinbarten Vorleistungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die Lieferfrist ist gewahrt, wenn der Liefergegenstand unser Lager vor Fristablauf verlässt oder von uns bis dahin dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird.
4.2.2. Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber nicht verbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
4.2.3. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen.
4.2.4. Die Verpackung – auch von Teil und/oder Vorlieferungen - erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden.
4.2.5. Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.
4.2.6. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch uns an den Kunden, spätestens jedoch mit Abgang der Lieferung aus unserem Lager, im Falle direkter Lieferung ab Lager unseres Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über.
4.2.7. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt; hierbei sind wir insbesondere dazu berechtigt, die Lagerung zu marktüblichen Preisen selbst vorzunehmen oder die versandbereite Ware im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten einzulagern.
4.3. für E-Liquids und Basen
4.3.1. Bei Betriebsstörungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie anderer Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere auch bei Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten verlängern sich die Lieferfristen angemessen. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz des entgangenen Gewinnes wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, wenn uns nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. für E-Liquids und Basen
5.1.1. Die Bezahlung der Waren einschließlich des laufenden Entgelts der Monopolverwaltungs GmbH erfolgt auf Vorrauskassa oder wenn vereinbart auf Rechnung (14 Tage eingehend auf unserem Konto). Wir sind dabei berechtigt, alle mit der Lieferung von Waren im Zusammenhang stehenden Forderungen abzudecken.
5.1.2. Zahlungsverzug tritt ein, wenn ein einzuzahlender Betrag nicht spätestens nach 14 Tagen auf unserem Konto gutgeschrieben wird. Wir behalten uns vor weitere Lieferungen zu sperren bis dass Kunden Konto ausgeglichen wird, und stellen diesen Kunden folgend auf Vorkassa um. Der Kunde erhält in diesem Fall an seine Geschäftsadresse eine Zahlungserinnerung (auch telefonisch möglich) und hat uns, neben den anfallenden Bankspesen, den entstandenen Mehraufwand, der bis auf weiteres bis zu € 15,00 zuzüglich Umsatzsteuer betragen kann, zu ersetzen.
5.1.3. Das laufende Entgelt der Monopolverwaltungs GmbH wird zugleich mit den gelieferten Waren in Rechnung gestellt.
5.2. Auslandslieferungen erfolgen nur gegen Vorauszahlung, sofern keine andere gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
6. Verzug, Aufrechnungsverbot, Auslandslieferungen
6.1. Rechnungsreklamationen müssen bei sonstigem Ausschluss binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich erfolgen. Es bleibt uns vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach unserem Ermessen zu widmen.
6.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern.
6.3. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen, wobei wir berechtigt sind, darüber hinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Der Kunde hat darüber hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.
6.4. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden aus unserer Sicht zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung.
6.5. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
6.6. Bei Exportgeschäften ist ausschließlich der Kunde dazu verpflichtet, für die Einholung und Aufrechterhaltung der notwendigen Export-, Zoll- und sonstigen Bewilligungen und dergleichen auf eigene Kosten zu sorgen. Wir erteilen keine wie immer geartete Gewähr oder Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Waren. Weiters hat der Kunde sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen im Original an uns zurückzusenden, ansonsten er verpflichtet ist, allfällige Mehrwertsteuer zu bezahlen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren, gleich aus welchem Rechtsgrund – auch aus vorangegangenen Geschäften - vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
7.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über den gekauften Gegenstand an einen Dritten unzulässig.
7.3. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, zu tragen.
7.4. Alle durch – entgegen Vertragspunkt 7.2. durchgeführten – Barverkäufe von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, in Empfang genommene Beträge übereignet der Kunde bereits jetzt bis zur Höhe der bei uns bis zu diesem Zeitpunkt aus der Lieferung dieser Ware gegen ihn zustehenden Forderung an uns; der Kunde ist verpflichtet, diese Beträge abgesondert von sonstigem Bargeld zu verwahren und für uns innezuhaben.
7.5. Veräußert der Kunde den Liefergegenstand entgegen Vertragspunkt 7.2. nicht in bar, so tritt er schon jetzt seine Forderungen gegen seine Abnehmer an uns bis zur Höhe unserer Forderung gegen ihn im Voraus ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Name und Anschrift seiner Abnehmer, den Bestand und die Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekanntzugeben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderung an uns in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Abnehmer des Kunden von der Zession zu verständigen. Allfällige Zessionsgebühren sind vom Kunden zu tragen.
7.6. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen.
8. Vertragsrücktritt Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Vermögens des Kunden, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir unbeschadet sonstiger wie immer gearteter Ansprüche zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag oder Teilen desselben ohne Nachfristsetzung berechtigt. Der Rücktritt wird durch unsere einseitige Erklärung rechtswirksam.
9. Gewährleistung, Aliudlieferung
9.1. Mängelrügen und Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Mengen oder falsche Ware (Aliudlieferung) sind vom Kunden unmittelbar bei Empfang der Lieferung am Lieferschein/Postübernahmeschein zu vermerken und spätestens an dem der Lieferung folgenden Werktag bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
9.2. Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Lieferung und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen. Solche Mängel sind binnen 10 Werktagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
9.3. Unsere Beratung, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck. Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.
9.4. Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.5. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornehmen. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.
9.6. Für diejenigen Waren, die wir unsererseits von Zulieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wir leisten bei den von uns gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüber hinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen - wie z.B. Werbung und in den der Produkten beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften leisten wir nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von uns im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind.
9.7. Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllen.
9.8. Sofern in einer Sondervereinbarung nicht anders geregelt, ist der Erfüllungsort für unsere aus dem Titel der Gewährleistung zu erbringenden Leistungen der Sitz unseres Unternehmens.
9.9. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen -ausgenommen reine Geldforderungen - ist unzulässig.
10. Schadenersatz Für unserem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir im Höchstmaß des bei uns bestellten Auftragswertes und nur bei eigenem groben Verschulden oder groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11. Produkthaftung
11.1. Sollte unser Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.
11.2. Bringt unser Kunde die von uns gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist. In diesem Falle oder bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, uns hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten.
12. Artikelstammdaten Der Kunde ist verpflichtet, die Artikelstammdaten, die ihm von uns oder von der Monopolverwaltung GmbH zur Verfügung gestellten werden, auf deren Richtigkeit zu prüfen. Für allfällige unrichtige Artikelstammdaten haften wir in keinem Fall, auch wenn der Fehler durch uns veranlasst wurde. Ausgenommen davon sind von uns vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verschuldete Fehler.
13. Rückkauf von E-Liquids und Basen
13.1. Wir sind auf Wunsch des Kunden bereit, E-Liquids und Basen unter nachstehenden Bedingungen vom Kunden zurückzukaufen:
13.2. Es muss sich um verkaufsfähige Waren handeln, die ein Kunde entweder bei Beendigung seiner Lizenz oder Insolvenz.
13.3. Es werden nur Waren in original verschlossenen Verkaufseinheiten zurückgekauft, die zum Zeitpunkt des Rückkaufes wiederverkaufbar sind. Ware, die älter als ein Jahr ist, oder Ware, die nicht mehr dem aktuellen Design entspricht, gilt als nicht wiederverkaufbar. Ebenso als nicht wiederverkaufbar gelten alle OEM Waren, oder die nicht dem zurückgebenden Kunden zugeordnet sind.
13.5. Eine Gutschrift für nicht wiederverkaufbare Ware über die zum Lieferzeitpunkt bezahlte Tabaksteuer ist im Falle von Punkt 13.2. möglich.
14. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
14.1. Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten unseres Kunden ist der Ort unseres Hauptsitzes in 1100 Wien/Austria, dies unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme allfälliger Transportkosten oder den Zahlungsort.
14.2. Auf sämtliche, insbesondere der vertraglichen (Liefer-)Vereinbarung und diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte, ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht - vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.
14.3. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für unseren Kunden ausschließlich das sachlich für 2700 Wiener Neustadt/Austria zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
15. Sonstiges
15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15.2. Nachstehendes ist uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen:
15.2.1. Änderungen von Firmenwortlaut, Standort, Adresse, Telefon-,oder E-Mail Nummer des Kunden.
15.2.2. Öffnungszeiten, Ruhetag(e),und vorübergehende Schließung der Verkaufsstelle.
15.2.3. Änderung der Bankverbindung sowie die Kündigung, Fälligstellung oder Sperrung von Kreditrahmen durch die Bank des Kunden.
15.2.4. Die Beendigung (Kündigung) der Bestellung zum Tabaktrafikanten oder dem erlöschen der ELF Lizenz und den Zeitpunkt der Beendigung der Geschäftstätigkeit als Tabaktrafikant oder ELF Lizenznehmer.
15.2.5. Der vom Kunden selbst oder von einem Dritten eingebrachte Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
Information zur Verarbeitung Ihrer Daten
1. Präambel Die Information richtet sich an Gesellschafter, Organe, Ansprech- und Kontaktpersonen bzw. Mitarbeiter unserer potentiellen und bestehenden Kunden/Lieferanten und beschreibt, wie die ROPA LV GmbH als Verantwortlicher der Datenverarbeitung die personenbezogenen Daten verarbeitet.
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Vertragserfüllung und zu internen und externen Marketing- und Analysezwecken sowie für unseren Newsletter-Versand und zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die Verarbeitung ist gemäß Art 6 Abs 1 lit b, c und f DSGVO zur Erfüllung unserer Vertragsbeziehung, unserer gesetzlichen Lieferverpflichtung sowie zur Wahrung unseres berechtigten Interesses erforderlich. Ohne Verarbeitung und Bereitstellung der notwendigen Daten ist eine Erfüllung der Vertragsbeziehung und Lieferverpflichtung nicht möglich. Im Rahmen der Zusendung unseres Newsletters basiert die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der von Ihnen erteilten Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO).
3. Übermittlungsempfänger Ihre personenbezogenen Daten werden zu den unter Punkt 2. angeführten Zwecken im Rahmen der angeführten Rechtsgrundlagen im unbedingt notwendigen Ausmaß an unsere Kooperationspartner, wie Versandunternehmen, Behörden, Gerichte, Inkassounternehmen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungen, Banken, Hersteller und Lieferanten unserer Produkte übermittelt. Zudem haben im Rahmen der Wartung unserer IT-Programme und des Versandes unseres Newsletters unsere IT-Dienstleister Zugriff auf Ihre Daten.
4. Information zur Quelle der Daten (Art 14 DSGVO) Wir erheben zu den unter Punkt 2. dargelegten Zwecken personenbezogene Daten aus folgenden Quellen: Monopolverwaltung, Internetseiten (wie Ihre Webseite bzw. die Webseite des Unternemens, bei welchem Sie beschäftigt sind), öffentlich zugängliche Telefonbücher, Firmenbuch, Gläubigerschutzverbände.
5.Speicherdauer Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich bis zur Beendigung der jeweiligen Geschäftsbeziehung. Darüber hinaus werden nur die unbedingt notwendigen Daten aufgrund der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen bzw. Verjährungs- und Aufbewahrungspflichten (ABGB, UGB, BAO, etc.) gespeichert.
6. Betroffenenrechte, Beschwerderecht, Kontaktmöglichkeit Uns gegenüber haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Eine uns gegenüber erklärte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Darüber hinaus können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Kontaktdaten der Österreichischen Datenschutzbehörde: Wickenburggasse 8, 1080 Wien, dsb@dsb.gv.at) aufgrund der Verarbeitung Ihrer Daten beschweren. Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch die Firma ROPA LV GmbH haben oder Ihre Betroffenenrechte wahrnehmen möchten, können Sie uns gerne wie folgt kontaktieren: per Brief an: ROPA LV GmbH, Triesterstrasse 153, 1100 Wien E-Mail an: info@ropa.co.at
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